Soziotherapie ist eine ärztlich verordnete Leistung der Krankenkassen und in § 37 a SGB V geregelt.
Sie zielt darauf ab, psychiatrische Krankenhausaufenthalte von belasteten Menschen zu verkürzen oder zu vermeiden, bzw. dann zu unterstützen, wenn diese zwar eigentlich geboten aber tatsächlich nicht realisierbar sind. Diese Leistung kann ohne Anrechnung des Einkommens bezogen werden.
Zielgruppe der Soziotherapie sind Personen, die schwer psychisch erkrankt und nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen. Außerdem muss eine Krankenhausbehandlung vermieden, verkürzt oder ersetzt werden, wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.
Anspruchsvoraussetzungen für die Verordnung von Soziotherapie sind:
Kontaktaufnahme:
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel über Beratungs- und Kontaktstellen, gesetzliche Betreuer oder Ärzte. Jeder Interessent hat auch die Möglichkeit sich selbständig um den Erstkontakt zu bemühen.
Die Anfragen werden zentral von einer Mitarbeiterin (Ulrike Pagels, Tel: 06341 / 9183-500, eMail) bearbeitet.
Genehmigungsverfahren: