Aufsuchende Assistenz – Unterstützung, wo Sie sie brauchen
Unsere Aufsuchende Assistenz bietet individuelle Unterstützung direkt bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Alltag. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderung oder Betreuungsbedarf dabei zu helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Alltag leichter zu bewältigen.
Die Assistenz wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und flexibel gestaltet.
Wir stehen Ihnen zur Seite – zuverlässig, einfühlsam und kompetent.
Die Sozialtherapeutische Kette gGmbH verfolgt einen inklusiven Ansatz, der darauf abzielt, alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Hintergründen oder Beeinträchtigungen, in unsere Dienstleistungen einzubeziehen.
Zielgruppe des Angebots Aufsuchenden Assistenz sind erwachsene Menschen, die aufgrund einer erheblichen körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigung professionelle Unterstützung benötigen, um eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Dies umfasst Menschen, die gemäß §§ 53, 54 SGB XII in Verbindung mit §§ 1-3 der Eingliederungshilfe-Verordnung und § 2 der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII für ambulante Dienstleistungen nach Kapitel 6 des SGB XII anspruchsberechtigt sind. Die Beeinträchtigung kann durch eine psychische oder neurologische Erkrankung oder eine seelische Störung bedingt sein, die das Erleben, Verhalten oder den persönlichen Leidensdruck beeinträchtigt und zu einer eingeschränkten Alltagsbewältigung in verschiedenen Lebensbereichen führt.
Das Angebot richtet sich an Menschen, die Unterstützung benötigen, um ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen zu führen.
Diese Unterstützung zielt darauf ab, die individuelle Lebenssituation zu verbessern und wird sowohl in betreuten Wohngemeinschaften als auch in der eigenen häuslichen Umgebung erbracht. Dabei orientieren sich die Maßnahmen an den Bedürfnissen und Wünschen der Leistungsberechtigten, um ihre aktive und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicherzustellen.
Folgende Personengruppen können nicht adäquat durch unsere Dienstleistung unterstützt werden:
Das übergeordnete Ziel der Aufsuchenden Assistenz im eigenen Wohnraum oder in anderen Wohnformen, ausgenommen besondere Wohnform, ist die Förderung einer möglichst umfassenden, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie die Sicherstellung eines hohen Maßes an Selbstbestimmung, das auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Klientinnen und Klienten ausgerichtet ist.
Das zentrale Prinzip hierbei ist die Förderung und Erhaltung der Eigenverantwortung und Unabhängigkeit. Unterstützung und Begleitung werden bereitgestellt, um Fähigkeiten wiederzuerlangen oder verlorene Fähigkeiten zu kompensieren. Die dafür notwendigen Maßnahmen werden in einem individuellen Gesamtplan festgelegt, der in Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Klientinnen und Klienten sowie Leistungserbringern erstellt und regelmäßig überprüft und angepasst wird.
Unsere Arbeit orientiert sich an den Ressourcen der Klientinnen und Klienten, und wir begleiten sie in ihren Lernprozessen. Dabei zeigen wir Fortschritte, Stagnation und Rückschritte auf und unterstützen durch Beratung und Training bei der Reaktivierung vorhandener Potenziale. Eine wesentliche Aufgabe der Fachkräfte besteht darin, Barrieren abzubauen, die – sei es durch persönliche oder äußere Beeinträchtigungen – die Entfaltung und die gesellschaftliche Teilhabe der Klientinnen und Klienten behindern.
Zur Leistungserbringung der Aufsuchenden Assistenz werden Mitarbeiter mit unterschiedlicher Qualifikationen eingesetzt.
Während Fachkräfte der Qualifikationsgruppen 1a, 1b und 2 Aufgaben wie Anleitung, Beratung, Übung und pädagogische Unterstützung übernehmen, setzen wir Personal der Qualifikationsgruppe 4 unterstützend und begleitend ein.
Die Hinführung zur Einhaltung verbindlicher Absprachen ist ein integraler Bestandteil der Förderung.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auf die gesamte Südpfalz.
Wir leisten Unterstützung in der Teilhabe inmitten der städtischen Infrastruktur (soziale, kulturelle, wirtschaftliche, medizinische). Die Klientinnen und Klienten erhalten so die Möglichkeit, am Leben in der Stadt unmittelbar teilzuhaben, indem sie durch eigenständiges Einkaufen, das Erledigen persönlicher Angelegenheiten oder das Nutzen kultureller Angebote ihre vorhandenen Fertigkeiten und Kompetenzen nutzen und weiterentwickeln können. Ebenso betreuen wir Menschen, die im ländlichen Raum leben die erst dursch diese Assistenz an diesen Möglichkeiten teilhaben können.
Der Erstkontakt erfolgt in der Regel über den örtliche Sozialhilfeträger, Beratungs- und Kontaktstellen, psychiatrische Einrichtungen, Angehörige oder gesetzliche Betreuer. Jeder Mensch mit Teilhabebedarf hat aber auch die Möglichkeit sich selbständig um den Erstkontakt zu bemühen.
Die Bereichsleitung ist für Anfragen verantwortlich. Im Erstgespräch wird ermittelt, ob das Angebot der Aufsuchenden Assistenz dem individuellen Teilhabebedarf der betroffenen Person entspricht und eine angemessene Assistenz bieten kann. Das Erstgespräch sollte nach Möglichkeit und Zumutbarkeit in unserer Verwaltung in Landau durchgeführt werden.
Ein Kostenbescheid ist eine notwendige Bedingung für die Aufnahme.
Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens gemäß § 117 SGB IX wird der Bedarf an Eingliederungshilfe festgelegt. Dieses Verfahren beinhaltet eine gründliche Prüfung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Klienten, um sicherzustellen, dass die gewährte Hilfe angemessen und effektiv ist. Nach der Festlegung der Hilfegewährung erfolgt eine automatische wiederkehrende Überprüfung durch den Kostenträger, um die fortlaufende Angemessenheit der Unterstützung zu gewährleisten. Kostenträger sind die Sozialämter der jeweiligen Kommunen, aus denen die Klienten ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen.
Ein Kostenbescheid ist eine notwendige Bedingung für die Aufnahme.