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Betreuungsassistenz

Das Angebot der Betreuungsassistenz richtet sich an volljährige Menschen, die im Sinne der §§ 54, 55 SGB XII von einer wesentlichen Behinderung betroffen oder bedroht sind und an chronisch suchtkranke Menschen.

Es ist für diejenigen Betroffenen vorgesehen, die nicht oder nicht mehr auf stationäre Hilfen angewiesen sind, jedoch für eine selbständige Lebensführung noch Unterstützung benötigen.

Das leitende Prinzip ist die Erhaltung und Förderung der Eigenverantwortung und Selbständigkeit. Unterstützung und Begleitung werden zur Wiedergewinnung von Fähigkeiten und zur Kompensation verloren  gegangener Fähigkeiten gewährleistet. Grundlegendes Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation.

Im Unterschied zum Betreuten Wohnen wird bei der Betreuungsassistenz ein individueller Hilfeumfang festgelegt. Die Betreuungsassistenz kann bei Bedarf ergänzend zum Betreuten Wohnen beantragt werden.

Kontakt und Ansprechpartner

Sarah Vogl


Tel.: 06341 / 9183-777

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