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Betreutes Wohnen

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Das Angebot richtet sich an Personen mit Behinderungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben vollständig eigenständig zu führen und dennoch keine stationäre Wohnform benötigen. Das Ziel besteht darin, Menschen mit Teilhabebedarf zu befähigen, ihre Unabhängigkeit so weit wie möglich zu wahren und zu fördern. Gleichzeitig soll ihnen in akuten Problem- und Krisensituationen eine angemessene Unterstützung durch Fachkräfte gewährleistet werden.

Die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots werden aktiv in den Prozess der Zielerreichung eingebunden, indem sie sowohl durch gegenseitige Unterstützung unter den Bewohnerinnen als auch durch die Hilfe von Fachkräften gefördert werden. Die Teilnahme an den vereinbarten Maßnahmen ist verbindlich, wobei die Förderung darauf abzielt, die Einhaltung dieser Verbindlichkeiten als Teil der individuellen Entwicklungsprozesse zu unterstützen.

Die Angebote in den Wohngemeinschaften werden in einem Gruppensetting bereitgestellt, um die soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Inklusion der Bewohnerinnen zu stärken. Zur Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und zur Ermöglichung gezielter Fördermaßnahmen ist zusätzlich eine ambulante Assistenz sinnvoll. Leistungen der anderen Module, insbesondere Teilhabe in der eigenen Wohnung und anderen Wohnformen außerhalb von besonderen Wohnformen - Aufsuchende Assistenz -sowie der Tagesstruktur und der Teilhabe am Arbeitsleben, bleiben daher von den beschriebenen Maßnahmen unberührt und werden gesondert vereinbart und erbrach.

Unser Ziel in den Wohngemeinschaften ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner so weit wie möglich dabei zu unterstützen, ein Leben in größtmöglicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu führen. In Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention stellen wir sicher, dass die erforderliche Unterstützung und Begleitung sowohl zur Wiederherstellung als auch zur Kompensation von Fähigkeiten angeboten wird, um ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen

Personenkreis

Die Sozialtherapeutische Kette gGmbH verfolgt einen inklusiven Ansatz, der darauf abzielt, alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Hintergründen oder Beeinträchtigungen, in unsere Dienstleistungen einzubeziehen.

Das Angebot „Betreutes Wohnen“ richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderungen im Sinne der §§ 53, 54 SGB XII, die von wesentlichen Beeinträchtigungen betroffen oder bedroht sind. Dies umfasst Personen mit psychischen Erkrankungen, neurologischen Erkrankungen oder seelischen Störungen, die sich in Form von beeinträchtigtem Erleben, Verhalten und einem hohen persönlichen Leidensdruck äußern und eine eingeschränkte Bewältigung des Alltags in verschiedenen Lebensbereichen zur Folge haben. Diese Menschen sind vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage, ein selbstbestimmtes Leben ohne Unterstützung zu führen.

 

Ausschlusskriterien

Im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention können folgende Personengruppen nicht adäquat durch das Angebot unterstützt werden:

 

  • Personen, die jünger als 18 Jahre sind.
  • Personen, die eine geschlossene Unterbringung benötigen.
  • Personen, die dauerhaft akut suizidal und/oder akut fremdgefährdend sind.
  • Personen, die primär an Drogenabhängigkeit oder Alkoholkrankheit leiden.
  • Menschen mit schwerer Körperbehinderung oder hohem Pflegebedarf, die aufgrund ihrer erheblichen Beeinträchtigungen nicht selbständig mobil sind oder pflegebedürftig sind bzw. bettlägerig sind.
  • Personen, die unter den Maßregelvollzug fallen.
  • Personen, die täglich einen Zugriff auf fachliche Hilfe im Zeitraum 18:00Uhr-07:00Uhr und am Wochenende/ Feiertags benötigen.
  • Personen, die sich im Notfall nicht selbstständig retten können.
  • Personen, die nicht bereit sind an ihre Teilhabezielen zu arbeiten.

Betreuungsangebote und Zielsetzung

Das Angebot richtet sich an Personen mit Behinderungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben vollständig eigenständig zu führen und dennoch keine stationäre Wohnform benötigen. Das Ziel besteht darin, Menschen mit Teilhabebedarf zu befähigen, ihre Unabhängigkeit so weit wie möglich zu wahren und zu fördern. Gleichzeitig soll ihnen in akuten Problem- und Krisensituationen eine angemessene Unterstützung durch Fachkräfte gewährleistet werden.

Die Nutzerinnen und Nutzer des Angebots werden aktiv in den Prozess der Zielerreichung eingebunden, indem sie sowohl durch gegenseitige Unterstützung in den Wohngruppe als auch durch die Hilfe von Fachkräften gefördert werden, um das Ziel des Betreuten Wohnen zu erreichen.

Die Angebote in den Wohngemeinschaften werden in einem Gruppensetting bereitgestellt, um die soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Inklusion der Bewohnerinnen zu stärken. Die Erbringung individueller gezielter Fördermaßnahmen ist nicht Teil dieser Leistung. Die Teilnahme an Angeboten der Wohngemeinschaften ist für die Bewohnenden im Rahmen des individuell vereinbarten Zielplans (Gesamtplan) verbindlich. Die Hinführung zur Einhaltung verbindlicher Absprachen ist dabei Teil der Förderung.

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Leistungen der anderen Module, insbesondere Teilhabe in der eigenen Wohnung und anderen Wohnformen außerhalb von besonderen Wohnformen - Aufsuchende Assistenz - sowie der Tagesstruktur und der Teilhabe am Arbeitsleben ebenso das Modul Teilhabe im Sozialraum bleiben daher von den hier beschriebenen Maßnahmen unberührt und werden gesondert vereinbart und erbracht.

 

 

Wohnsituation

Für unser Klientel bieten wir Wohngemeinschaften an, die aus drei bis sechs Mitbewohnenden bestehen. Die Bewohnerschaft in den betreuten Wohngemeinschaften erhält ein Einzelzimmer, um die Privatsphäre zu gewährleisten. Darüber hinaus verfügen unsere Wohngemeinschaften über Gemeinschaftsräume wie eine Küche und ein Wohnzimmer. Diese Räume bieten den Bewohnern die Möglichkeit, gemeinsam zu kochen, zu essen und sich auszutauschen, was einen wichtigen Teil des Lebens in einer Wohngemeinschaft ausmacht. Wir legen großen Wert darauf, dass sich unsere Klienten in ihren Wohngemeinschaften wohl und zu Hause fühlen.

Im Rahmen unserer Verantwortung ist es notwendig, Einblick in die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten, um deren Wohlbefinden zu gewährleisten und die Sicherheit sicherzustellen. Dies geschieht stets mit Respekt für die persönlichen Grenzen. Unsere Fachkräfte sind sensibilisiert, diese Aufgabe mit größter Diskretion und Rücksichtnahme zu erfüllen.

 

 

Kontaktaufnahme und Finanzierung

Der Erstkontakt erfolgt in der Regel über den örtliche Sozialhilfeträger, Beratungs- und Kontaktstellen, psychiatrische Einrichtungen, Angehörige oder gesetzliche Betreuer. Jeder Mensch mit Teilhabebedarf hat aber auch die Möglichkeit sich selbständig um den Erstkontakt zu bemühen.

Die Bereichsleitung ist für Anfragen verantwortlich. Im Erstgespräch wird ermittelt, ob das Angebot der Aufsuchenden Assistenz dem individuellen Teilhabebedarf der betroffenen Person entspricht und eine angemessene Assistenz bieten kann. Das Erstgespräch sollte nach Möglichkeit und Zumutbarkeit in unserer Verwaltung in Landau durchgeführt werden.

Ein Kostenbescheid ist eine notwendige Bedingung für die Aufnahme.

Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens gemäß § 117 SGB IX wird der Bedarf an Eingliederungshilfe festgelegt. Dieses Verfahren beinhaltet eine gründliche Prüfung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Klienten, um sicherzustellen, dass die gewährte Hilfe angemessen und effektiv ist. Nach der Festlegung der Hilfegewährung erfolgt eine automatische wiederkehrende Überprüfung durch den Kostenträger, um die fortlaufende Angemessenheit der Unterstützung zu gewährleisten. Kostenträger sind die Sozialämter der jeweiligen Kommunen, aus denen die Klienten ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen.

 

Ein Kostenbescheid ist eine notwendige Bedingung für die Aufnahme.

 

 

Kontakt und Ansprechpartner

Sarah Vogl


Tel.: 06341 / 9183-777

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