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Betreutes Wohnen

Unser Angebot im Bereich Betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht vollständig selbstständig leben können, jedoch keine stationäre Wohnform benötigen. Ziel ist es, die persönliche Unabhängigkeit unserer Nutzerinnen und Nutzer so weit wie möglich zu erhalten und weiterzuentwickeln – mit verlässlicher Unterstützung in herausfordernden Lebenssituationen.

Personenkreis

Die Sozialtherapeutische Kette gGmbH verfolgt einen inklusiven Ansatz, der darauf abzielt, alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Hintergründen oder Beeinträchtigungen, in unsere Dienstleistungen einzubeziehen.

Das Angebot richtet sich an volljährige Personen mit wesentlichem Unterstützungsbedarf im Sinne des § 99 SGB IX, die aufgrund psychischer, neurologischer oder seelischer Beeinträchtigungen in ihrer Fähigkeit zur selbstbestimmten Lebensführung erheblich eingeschränkt sind. Diese Einschränkungen können sich in der Bewältigung des Alltags, der sozialen Teilhabe und der eigenständigen Organisation des Lebens zeigen.

Die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus den Regelungen zur Eingliederungshilfe (§§ 78, 99 SGB IX), die Leistungen für Menschen vorsehen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigt ist. Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, ohne Assistenz ein selbstbestimmtes Leben zu führen, haben Anspruch auf Leistungen, die im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (§ 104 Abs. 2–3 SGB IX) individuell gestaltet werden.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel für Personen aus dem Einzugsgebiet der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau. In begründeten Fällen ist auch eine Aufnahme von Personen aus anderen Zuständigkeitsbereichen möglich

 

Ausschlusskriterien

Im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention können folgende Personengruppen nicht adäquat durch das Angebot unterstützt werden:

 

  • Personen, die nicht in einer unserer Wohngemeinschaften wohnen, können die Leistung nicht in Anspruch nehmen
  • Personen, die jünger als 18 Jahre sind.
  • Personen, die eine geschlossene Unterbringung benötigen.
  • Personen, die dauerhaft akut suizidal und/oder akut fremdgefährdend sind.
  • Personen, die primär an Drogenabhängigkeit oder Störung durch Alkoholkonsum leiden.
  • Personen mit stark eingeschränkter körperlicher Funktionsfähigkeit oder hohem Pflegebedarf, die aufgrund ihrer erheblichen Beeinträchtigungen nicht selbständig mobil sind oder pflegebedürftig sind bzw. bettlägerig sind.
  • Personen, die unter den Maßregelvollzug fallen.
  • Personen, die einen Zugriff auf fachliche Assistenz im Zeitraum 18:00Uhr-07:00Uhr und am Wochenende/Feiertage benötigen.
  • Personen, die sich im Notfall nicht selbstständig retten können.
  • Personen, die nicht bereit sind an ihre Teilhabezielen zu arbeiten.

Betreuungsangebote und Zielsetzung

Entsprechend des individuellen Gesamt- bzw. Teilhabeplans kann die Teilhabeleistung insbesondere durch Beratung, Motivationsförderung, Befähigung, Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren und Schaffung von Unterstützungsfaktoren erfolgen. Sie beinhaltet die Entwicklungsförderung, schrittweise Heranführung an spezifische Aktivitäten, Reflexion und Auswertung von Handlungsergebnissen, die häufige Wiederholung bestimmter Handlungen, soziale, verhaltensorientierte und lebenspraktische Trainings und Auswertung praktischer Erfahrungen, Anleitung und Übung, teilweise oder vollständige Übernahme

In den Wohngemeinschaften werden die Angebote im Gruppensetting bereitgestellt, um gezielt die soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Inklusion der Bewohnerinnen und Bewohner zu fördern und sie aktiv zur Selbsthilfe zu ermutigen.

Die Teilnahme an Angeboten der Wohngemeinschaften ist für die Bewohnenden im Rahmen des individuell vereinbarten Zielplans (Gesamtplan) verbindlich. Die Hinführung zur Einhaltung verbindlicher Absprachen ist dabei Teil der Förderung.

Die Assistenz erfolgt nicht über individuell vereinbarte Termine, sondern als Gruppenleistung mit festgelegten Präsenz- und Unterstützungszeiten, um eine kontinuierliche und verlässliche Begleitung sicherzustellen.

Wohnsituation

Die betreuten Wohngemeinschaften sind bewusst in zentral gelegenen Stadtbereichen der gesamten Südpfalz angesiedelt, die von einer umfassenden städtischen Infrastruktur umgeben sind. Diese Standorte ermöglichen es direkt am städtischen Leben teilzuhaben und die vielfältigen Angebote und Dienstleistungen der Stadt für sich zu nutzen. Die Nähe zu sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und medizinischen Einrichtungen fördert die Inklusion und stärkt die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner, indem sie ihre alltäglichen Angelegenheiten eigenständig regeln können.

Durch die Möglichkeit, selbst einzukaufen, Arztbesuche wahrzunehmen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, werden die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner nicht nur erhalten, sondern kontinuierlich weiterentwickelt.

Die städtische Lage der Wohngemeinschaften trägt dazu bei, Barrieren abzubauen und fördert die soziale Integration, indem sie den Bewohnerinnen und Bewohnern erlaubt, als aktive Mitglieder der Gemeinschaft zu agieren. So wird nicht nur ihre Unabhängigkeit gestärkt, sondern auch ihr Selbstbewusstsein und ihre Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen

 

 

Kontaktaufnahme und Finanzierung

Aufnahme- und Anmeldeverfahren

Der Erstkontakt erfolgt in der Regel über den örtlichen Sozialhilfeträger, Beratungs- und Kontaktstellen, psychiatrische Einrichtungen, Angehörige oder gesetzliche Betreuer*innen. Selbstverständlich können sich auch leistungsberechtigte Personen selbstständig an uns wenden, wenn sie Unterstützung benötigen.

Erstgespräch und Bedarfsklärung

Für eingehende Anfragen ist die Bereichsleitung zuständig.
Im Erstgespräch wird gemeinsam geprüft, ob das Angebot der Aufsuchenden Assistenz dem individuellen Teilhabebedarf entspricht und eine angemessene Unterstützung gewährleistet werden kann.
Das Erstgespräch sollte – soweit möglich und zumutbar – in unserer Verwaltung in Landau stattfinden.

Voraussetzung: Kostenbescheid

Für die Aufnahme ist ein gültiger Kostenbescheid des zuständigen Leistungsträgers zwingend erforderlich.

Gesamtplanverfahren gemäß § 117 SGB IX

Der individuelle Bedarf an Eingliederungshilfe wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nach § 117 SGB IX festgestellt. Dieses Verfahren umfasst:

  • eine umfassende Analyse der persönlichen Lebenssituation,
  • die Feststellung der Fähigkeiten, Ressourcen und Assistenzbedarfe,
  • die Ermittlung der geeigneten Leistungen der Eingliederungshilfe.

Die Entscheidung über die Leistungsgewährung beinhaltet zudem eine regelmäßige, automatische Wiederholungsprüfung durch den Kostenträger, um sicherzustellen, dass die Unterstützung weiterhin angemessen und bedarfsgerecht ist.

 

Zuständige Kostenträger sind die Sozialämter der Kommunen, in denen die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

 

Kontakt und Ansprechpartner

Sarah Vogl


Tel.: 06341 / 9183-777

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