Die Begleitende Alltags- und Freizeitassistenz ist eine Form der ambulanten Hilfe, die auf eine begleitende, u.U. aktivierende Unterstützung abzielt.
Das Angebot der begleitenden Alltags- und Freizeitassistenz richtet sich an volljährige Menschen, die im Sinne der §§ 53, 54 SGB XII von einer wesentlichen psychischen Behinderung betroffen oder bedroht sind bzw. an chronisch suchtkranke Menschen. Sie ist eine Form der ambulanten Hilfe, die den betreffenden Menschen durch begleitende, ggf. aktivierende Unterstützung ein maximal selbständiges Leben außerhalb stationärer Hilfestrukturen ermöglicht.
Jede/r Interessent/in kann sich direkt an die Sozialtherapeutische Kette wenden, ebenso Angehörige oder gesetzliche BetreuerInnen. Der Erstkontakt kann jedoch auch über den örtlichen Sozialhilfeträger, lokale Beratungs- und Kontaktstellen oder psychiatrische Einrichtungen zustande kommen. Die Anfragen werden zentral von einer koordinierenden Mitarbeiterin bearbeitet.
Es müssen folgende Aspekte beachtet werden:
Die Begleitende Alltags- und Freizeitassistenz bezeichnet eine Form der ambulanten Hilfe, die auf eine begleitende, u.U. aktivierende Unterstützung abzielt. Sie ist geeignet für Menschen, die die verschiedenen, unten aufgeführten Aktivitäten ohne Unterstützung nicht tun (können).
Unterstützung wird geleistet:
In Abstimmung mit dem Leistungsempfänger und auf der Grundlage einer fachpädagogischen Beurteilung ist im Einzelfall zu entscheiden, in welchem Umfang bzw. in welchen Lebensbereichen die Begleitende Alltags- und Freizeitassistenz die fachqualifizierten Leistungen der Wohnassistenz bzw. des Betreuten Wohnens ergänzen kann.